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Schuleinschreibung

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!
Liebe Eltern!

Bitte vereinbaren Sie ab 1. Oktober 2024 in der Zeit von 8 - 12 Uhr telefonisch einen Termin für den 1. Teil der Einschreibung (nur Dokumentenabgabe!)
unter 01/4000 56 3660.

Der 1. Teil der Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr 2025/26 findet vom 11.11.2024 - 20.11.2024 statt.
Bitte bringen Sie zum 1. Teil der Einschreibung alle Dokumente, das ausgefüllte Formular der Bildungsdirektion und die E-Card Ihres Kindes mit. 
Dieser Termin findet ohne Ihrem Kind statt.


Wenn Sie Ihr Kind während des laufenden Schuljahres an unserer Schule anmelden möchten, wenden Sie sich telefonisch oder per e-mail bitte an die Bildungsdirektion Wien:
Präsidiale 6: schulplatz@bildung-wien.gv.at

Einschreibtermine SJ 2025/26

1. Teil: Dokumentenabgabe (ohne Kind) im Sekretariat vom 11.11. - 20.11.2024

2. Teil: Schulreifefeststellung mit Ihrem Kind
 

Example Text

 

Teil 1 - Organisatorische Schuleinschreibung


Zum 1. Termin sind bitte folgende Dokumente und ausgefüllte Formulare mitzubringen:
Schülerblatt (im Original) der Bildungsdirektion - Dieses erhalten Sie im Oktober per Post von der Bildungsdirektion
Meldezettel des Kindes und der Erziehungsberechtigten - Bitte im Original mitbringen
E-Card des Kindes - Sozialversicherungsnummer des Kindes
Geburtsurkunde (im Original) des Kindes
Nachweis des religiösen Bekenntnisses - falls vorhanden Taufschein (im Original)
Bestätigung über den regelmäßigen Kindergartenbesuch (Original vorlegen)
Nachweis der Obsorge - Kopie (Bescheid bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten)


Mitte Februar 2025 erhalten Sie von der Bildungsdirektion ein Schreiben, an welcher Schule Sie Ihr Kind für die Schulreifefeststellung anmelden sollen!

Teil 2 - Schulreifefeststellung (mit Ihrem Kind)

Nehmen Sie bitte die Zusage der Bildungsdirektion und ein Stickerfoto Ihres Kindes mit!

Wir lernen Ihr Kind anhand verschiedener Spiele und im Gespräch kennen.

Wir fragen nach Farben, Würfelbildern, Formen, lassen eine kleine Zeichnung machen, eine Bildgeschichte in die richtige Reihenfolge erzählen (Sprachentwicklung und Verständnis), Silben nachsprechen, nachklatschen, Laute hören, …

Wir beobachten die Arbeitshaltung und Konzentration Ihres Kindes.
 

Für Kinder mit "nichtdeutscher Muttersprache" und mangelhaften oder unzureichenden Deutschkenntnissen wird ein MIKA-Test zur Sprachfeststellung durchgeführt!

Nachmittagsbetreuung

Hortplatz:
Beim Einschreibtermin wird von der Schule der Bedarf einer Nachmittagsbetreuung erhoben und an die MA 10 weitergeleitet.
Voraussetzung für einen Hortplatz ist, dass der/die Erziehungsberechtigte/n berufstätig ist/sind.
Bringen Sie daher unbedingt auch eine Arbeitsbestätigung mit! 
Vor der Einschreibung ist keine Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung möglich bzw. notwendig.
Sie erhalten im Feber eine schriftliche Verständigung durch die MA10 über den Nachmittagsbetreuungsplatz.

Anmeldung während des Schuljahres

Wenn Sie Ihr Kind während des laufenden Schuljahres an unserer Schule anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion Wien:
Präsidiale 6: 
                    schulplatz@bildung-wien.gv.at
                    Tel.: +43 1 525 25-77105  
 
Sollten Sie innerhalb von Wien übersiedeln, müssen Sie sich an die Leitung der noch besuchten Schule wenden.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen:

Wie kann ich mein Kind auf die Einschreibung / Schule vorbereiten?

  • Bringen Sie Ihr Kind regelmäßig in den Kindergarten und fragen Sie Ihre KindergartenpädagogInnen, wie Sie Ihr Kind fördern können. 
  • Bemühen Sie sich um einen geregelten Tagesablauf.
  • Lassen Sie Selbstständigkeit zu! Nehmen Sie Ihrem Kind nicht alles ab. 
  • Förden Sie den Kontakt zu anderen Kindern.
  • Unternehmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Ausflüge (Zoo, Museum, Schwimmbad,...)
  • Lesen Sie Bücher vor! Sie sind ein Vorbild für Ihr Kind, dadurch möchte Ihr Kind auch lesen lernen. 
  • Lassen Sie Ihr Kind Hörspiele hören.
  • Spielen Sie gemeinsam Würfelspiele. Gewinnen UND verlieren muss gelernt werden.
  • Ein Puzzle ist ein toller Zeitvertreib.
  • Nicht länger als eine Stunde am Tag mit Fernsehen, PC, Playstation, Videospielen,.. verbringen lassen. Wählen Sie altersgerechte Apps und Spiele!!! 

 

Was soll mein Kind zu Schulbeginn schon können?

Hier einige Beispiele, die uns als Lehrer*innen wichtig erscheinen:

  • Sich über einen längeren Zeitraum konzentrieren können
  • Sich selbst aus- und anziehen können (für die Turnstunden wichtig)
  • Selbständig kleine Aufträge erfüllen können
  • Eigenverantwortliches Handeln
  • Mit Schere und Klebstoff umgehen können
  • Masche und Knoten binden können (für das Schuhebinden wichtig)
  • Richtige Stifthaltung
  • Bilder ausmalen können
  • Würfelzahlen erkennen
  • Mengen bis 6 erfassen können
  • Sich am eigenen Körper zurecht finden (Kopf, Hals, Schultern, ... benennen)
  • Richtige Benutzung der Toilette mit anschließendem Händewaschen
  • Selbst Nase putzen können
  • Neue unbekannte Situationen angstfrei wahrnehmen
  • Den eigenen Namen schreiben
  • Sich selbst oder andere Personen zeichnen 
  • Würfelspiele spielen können
  • Schuhbänder binden
  • Den eigenen Vornamen, Familiennamen und die Adresse kennen
  • Auf einem Bein stehen und hüpfen
  • Einen Ball werfen und fangen 
  • In ganzen Sätzen sprechen
  • Regeln akzeptieren
  • Warten, zuhören und ausreden lassen
  • Farben kennen

 

Darf ich mein Kind an mehreren Schulen anmelden?

Nein!

Man darf aber bei der Einschreibung eine 2. Schule als Wunsch angeben.
 

 

Ist der Schulplatz durch die Einschreibung an dieser Schule fixiert?

Nein!

Eine eigene Abteilung in der Bildungsdirektion für Wien befasst sich mit den Einschreibungen und entscheidet, wer in welche Schule kommt! Geschwisterkinder und der Wohnort in Schulnähe haben Vorrang!

Sie erhalten im Laufe des Frühjahres eine Zusage für den gewählten Schulplatz, oder ev. eine Mitteilung zu einem anderen Schulplatz.
 

 

Anmeldung für einen Hortplatz (Nachmittagsbetreuung) - wie und wann ist das möglich?

Bei der Einschreibung in der Schule haben Sie die Möglichkeit ein Formular für die Nachmittagsbetreuung auszufüllen.

Voraussetzung für einen Hortplatz ist, dass der/die Erziehungsberechtigte/n berufstätig ist/sind. Bringen Sie daher unbedingt auch eine Arbeitsbestätigung mit!
Ein Hortplatz wird Ihrem Kind zugewiesen. Nur bei freien Plätzen kann der Erst- oder Zweitwunsch berücksichtigt werden, andernfalls wird Ihnen ein anderer freier Platz bekannt gegeben.
Eine Voranmeldung ist nur bei privaten Institutionen möglich.


Wenn Sie im Laufe des Schuljahres einen Hortplatz benötigen, geht die Anmeldung nur über die MA10.

Die schriftliche Zusage für einen Hortplatz erhalten Sie im Frühjahr - meistens nach den Osterferien
 

 

Darf mein Kind bereits mit 5 Jahren die Schule besuchen?

Ja, sofern ein Schulplatz frei ist!
Vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie mit ihrem Kind zur Schuleinschreibung.
Im Rahmen der Schulreifefeststellung, eventuell auch mit Unterstützung der Schulpsychologin, stellen wir fest, ob Ihr Kind bereit für den Besuch der ersten Klasse ist. 
Eine Stellungnahme der Kindergartenpädagogin zur eventuellen Schulreife wäre von Vorteil.

 

 

Was ist ein Deutschförderkurs?

Im Deutschförderkurs werden Kinder (SchulanfängerInnen und QuereinsteigerInnen) unterrichtet, die dem Unterricht aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können.

Der Unterricht folgt einem eigenen Lehrplan, der den raschen Erwerb der deutschen Sprache pädagogisch in den Mittelpunkt rückt. Diese intensive Förderung ist verpflichtend und beträgt 6 Stunden pro Woche.

Der Besuch des Deutschförderkurses soll mindestens ein Semester, längstens jedoch vier Semester andauern. Bereits am Ende des ersten Semesters wird mittels standardisiertem Test der Sprachstand erneut erhoben und nur falls notwendig die Förderung im Deutschförderkurs fortgesetzt.

 

 

Wer besucht eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs?

Im Jahr 2018 wurde ein neues Bundesgesetz erlassen, das das Beherrschen der deutschen Sprache als Schulreifekriterium festlegt und von allen Schulen Österreichs ab dem Schuljahr 2018/19 umzusetzen ist.

Stellt sich bei der Schuleinschreibung heraus, dass Ihr Kind noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, werden Sie im April/Mai zu einem zweiten Termin eingeladen. Mit Hilfe eines standardisierten Tests wird im Frühjahr der Sprachstand Ihres Kindes erhoben und die Form der Beschulung festgelegt.